Wohnung in Ingolstadt mieten ohne Makler? Maklerkosten bei der Mietersuche & Bestellerprinzip (2025)
Sie wollen eine Wohnung mieten ohne Makler – oder als Vermieter die Mietersuche professionell auslagern und fragen sich nach den Makler‑Kosten? In Deutschland gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt. Für Mieter gilt zudem ein Deckel auf 2 Nettokaltmieten + USt. und keine Zusatzgebühren. Quellen siehe Hinweise.
Inhaltsverzeichnis
- Wohnung mieten ohne Makler: seriös & sicher vorgehen
- Mietersuche – Makler‑Kosten für Vermieter: was ist üblich?
- Bestellerprinzip (Deutschland 2025): Wer zahlt? Wie viel? Was ist verboten?
- FAQ: Häufige Fragen zu Mieten ohne Makler & Provision
- LOFT21: Vermietungsservice mit klaren Kosten
1) Wohnung in Ingolstadt mieten ohne Makler: seriös & sicher vorgehen
Vorteile: keine Provision, direkter Draht zum Vermieter. Risiken: Fake‑Anzeigen, Vorkasse‑Fallen, Datenklau. So gehen Sie strukturiert vor:
Checkliste
- Nur realistische Angebote beachten; zu günstige Mieten/NK sind ein Warnsignal. Keine Zahlungen vor der Besichtigung/Vertrag.
- Anbieter prüfen: vollständiges Impressum, klarer Ansprechpartner, Telefonkontakt.
- Unterlagen bereitlegen: Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Mietzahlungsbestätigung, ggf. SCHUFA‑Datenkopie (einmal jährlich kostenlos).
- Besichtigung dokumentieren; Fragen zu Nebenkosten, Indexierung, Laufzeit, Staffelmiete notieren.
- Mietvertrag in Ruhe prüfen; bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen.
Hinweise: Verbraucherzentralen warnen vor Fake‑Wohnungsanzeigen (auffällig niedrige Miete/NK, Vorkasse, fehlende Kontaktdaten). Eine SCHUFA‑Datenkopie ist einmal pro Jahr kostenlos – meiden Sie teure Drittanbieter. [Quellenhinweise siehe unten]
2) Mietersuche – Makler‑Kosten für Vermieter: was ist üblich?
Wenn Vermieter in Ingolstadt einen Makler mit der Mietersuche beauftragen, gelten zwei Grundsätze:
- Wer beauftragt, zahlt (Bestellerprinzip).
- Die Höhe der Vergütung ist frei verhandelbar, orientiert sich in der Praxis häufig an bis zu 2 Nettokaltmieten zzgl. USt. (Marktübung) – transparent in Angebot/Leistungsumfang festhalten.
Wichtig zu unterscheiden: Die gesetzliche Deckelung auf maximal 2 Nettokaltmieten + USt. gilt für Ansprüche gegenüber Mieter:innen. Beauftragt der Vermieter den Makler, wird die Vergütung individuell vereinbart (marktüblich ähnlich, aber nicht gesetzlich gedeckelt). [Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1a, § 3 WoVermRG]
Leistungen, die sich auszahlen:
- Zielgruppengerechte Anzeige (rechtssichere Pflichtangaben), Profi‑Fotos, Grundrisse, Bonitäts‑Check
- Effiziente Terminfenster, digitale Bewerbermappe, saubere Übergabeprotokolle
3) Bestellerprinzip (Deutschland 2025): Wer zahlt? Wie viel? Was ist verboten?
Rechtslage kurz & klar:
- Wer den Makler beauftragt, zahlt – das gilt bei Vermietung von Wohnraum seit 01.06.2015 (§ 2 Abs. 1a WoVermRG).
- Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler ausdrücklich mit der Suche beauftragen und der Makler die konkret gemietete Wohnung exklusiv aufgrund dieses Auftrags beschafft.
- Höchstgrenze: Gegenüber Mieter:innen maximal 2 Nettokaltmieten + USt. (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).
- Keine Zusatzgebühren (z. B. „Schreib‑/Einschreibegebühren“): unzulässig (§ 3 Abs. 3 WoVermRG).
- Achtung Verwechslung: Die Courtage‑Teilung beim Kauf (seit 23.12.2020, §§ 656c/d BGB) betrifft Kaufverträge über Wohnungen/Einfamilienhäuser – nicht die Wohnraum‑Vermietung.
Praxisbeispiel:
Mieter beauftragt Makler A in Ingolstadt und mietet anschließend eine Wohnung, die A exklusiv für ihn akquiriert hat → Mieter zahlt bis zu 2 NK‑Mieten + USt.
Vermieter beauftragt Makler B zur Mietersuche → Vermieter zahlt die vereinbarte Vergütung; Mieter keine Provision.
5) LOFT21: Vermietungsservice mit klaren Kosten
Ob Mieter (seriöse Bewerbung, Unterlagen‑Check) oder Vermieter in Ingolstadt (Mietersuche, Bonität, Vertrag, Übergabe): LOFT21 sorgt für klare Abläufe und transparente Kosten – auf Wunsch inklusive Erstellung rechtssicherer Exposés und strukturierter Bewerbermappen.
Jetzt unverbindlich anfragen: Beratungstermin vereinbaren und in wenigen Schritten zum passenden Mietvertrag.
4) FAQ
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf?
Nein. Beim Kauf gilt seit 23.12.2020 meist die hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer (Wohnungen/Einfamilienhäuser), nicht das Bestellerprinzip.
Darf ein Makler vom Mieter mehr als 2 Nettokaltmieten verlangen?
Nein, gegenüber Wohnungssuchenden gedeckelt auf 2 NK‑Mieten + USt.
Darf der Makler weitere Gebühren verlangen (z. B. „Bearbeitung“)?
Nein, zusätzliche Gebühren sind unzulässig; nur die Provision selbst ist erlaubt.
Wie komme ich an eine kostenlose SCHUFA‑Auskunft?
Einmal pro Jahr gibt es die Datenkopie kostenlos. Vorsicht vor teuren Drittanbietern.
Woran erkenne ich Fake‑Anzeigen?
Unrealistisch günstige Miete/NK, Vorkasse vor Besichtigung, fehlendes Impressum – Finger weg.