Der Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar ist neutral, prüft die Grundbuchlage, erstellt einen Entwurf, verliest und erläutert den Vertrag im Termin und steuert die sichere Abwicklung (Auflassungsvormerkung, Kaufpreisfälligkeit, Eigentumsumschreibung).Bundesnotarkammer
Ablauf in der Praxis:
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Daten & Unterlagen an Notar (Parteien, Objekt, Lasten, Übergabetermin).
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Vertragsentwurf geht an Käufer/Verkäufer zur Prüfung.
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Beurkundung: Verlesen, Erläuterung, Unterschrift.
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Nach dem Termin: Notar veranlasst Auflassungsvormerkung, klärt Lastenfreistellung und fordert die Fälligkeitsmitteilung an.
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Zahlung & Übergabe nach Fälligkeit; dann Umschreibung im Grundbuch.Bundesnotarkammer
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-/Steuerberatung; für Spezialfragen arbeiten wir mit Notaren, Fachanwälten und Steuerberatern zusammen.