Wenn Vermieter in Ingolstadt einen Makler mit der Mietersuche beauftragen, gelten zwei Grundsätze:
- Wer beauftragt, zahlt (Bestellerprinzip).
- Die Höhe der Vergütung ist frei verhandelbar, orientiert sich in der Praxis häufig an bis zu 2 Nettokaltmieten zzgl. USt. (Marktübung) – transparent in Angebot/Leistungsumfang festhalten.
Wichtig zu unterscheiden: Die gesetzliche Deckelung auf maximal 2 Nettokaltmieten + USt. gilt für Ansprüche gegenüber Mieter:innen. Beauftragt der Vermieter den Makler, wird die Vergütung individuell vereinbart (marktüblich ähnlich, aber nicht gesetzlich gedeckelt). [Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1a, § 3 WoVermRG]
Leistungen, die sich auszahlen:
- Zielgruppengerechte Anzeige (rechtssichere Pflichtangaben), Profi‑Fotos, Grundrisse, Bonitäts‑Check
- Effiziente Terminfenster, digitale Bewerbermappe, saubere Übergabeprotokolle